
Therapiekosten
Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Ich berechne die Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden diese Kosten von privaten Krankenversicherungen und gegebenenfalls der Beihilfe erstattet. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass die Kostenträger nicht verpflichtet sind, die Aufwendungen vollständig zu übernehmen. Daher ist es wichtig, vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme sowie die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung (z. B. Erstattungsumfang oder die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr) zu klären.
Für Selbstzahlende
Sie können die Kosten für eine ambulante Psychotherapie auch selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Grundlage der GOP. In einzelnen Fällen ist es möglich einen individuellen Vertrag (sogenannte Honorarvereinbarung) aufzusetzen, in dem die Vergütung für die therapeutische Leistung festgelegt wird.
Kostenerstattungsverfahren
Im Kostenerstattungsverfahren können gesetzlich Versicherte eine psychotherapeutische Behandlung auch bei approbierten Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen, die keine Kassenzulassung haben. Voraussetzung ist, dass in zumutbarer Zeit kein Therapieplatz bei kassenzugelassenen Praxen verfügbar ist. In diesem Fall können die Kosten auf Antrag von der Krankenkasse erstattet werden. Das Verfahren erfordert in der Regel einen Nachweis über erfolglose Platzsuche und die formale Beantragung der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung.